Fördermöglichkeiten

 

 

 

Förderung durch die Agentur für Arbeit

  

Kursteilnehmer, die arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, haben die Möglichkeit, sich durch Ihre Agentur für Arbeit fördern zu lassen.

Viele unserer Kurse wurden 2009 aus dem Vermittlungsbudget (nach § 45 Sozialgesetzbuch, Drittes Buch-SGB III) gefördert.

Informationen über www.arbeitsagentur.de oder bei Ihrem persönlichen Berater.

 

Förderung durch die GVL

  

Kursteilnehmer, die Mitglied der GVL sind, können dort finanzielle Unterstützung beantragen. Informationen unter www.gvl.de.

 

 

• Förderung durch die FFA

 

Für Schauspieler/-innen, die als Darsteller in Kinofilmproduktionen beschäftigt waren, besteht   die Möglichkeit einer Förderung durch die Filmförderungsanstalt - Bundesanstalt des   öffentlichen Rechts (FFA).

 

 

Bitte sprechen Sie uns persönlich an, falls Sie eine Förderung benötigen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!