fördermöglichkeiten

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Kursteilnehmer, die arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, haben die Möglichkeit, sich durch Ihre Agentur für Arbeit fördern zu lassen.
Viele unserer Kurse wurden 2009 aus dem Vermittlungsbudget (nach § 45 Sozialgesetzbuch, Drittes Buch-SGB III) gefördert.
Informationen über www.arbeitsagentur.de oder bei Ihrem persönlichen Berater.


Förderung durch die GVL

Kursteilnehmer, die Mitglied der GVL sind, können dort finanzielle Unterstützung beantragen. Informationen unter www.gvl.de.


Förderung durch die FFA

Für Schauspieler/-innen, die als Darsteller in Kinofilmproduktionen beschäftigt waren, besteht die Möglichkeit einer Förderung durch die Filmförderungsanstalt - Bundesanstalt des öffentlichen Rechts (FFA).